Leistungen für Rehabilitation und Entschädigungen
Übersicht
Rund 937 Millionen Euro hat die BG RCI im Jahr 2023 für Leistungen an Versicherte und Hinterbliebene aufgewendet. Vorrangiges Ziel ist es, den von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit betroffenen Menschen eine optimale Versorgung und schnellstmögliche Wiedereingliederung mit allen dazu geeigneten Mitteln zu ermöglichen. Die Versicherten können sich auf im Reha-Management hoch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BG RCI verlassen.
Diese sorgen, beraten von Fachärztinnen und Fachärzten, für eine optimale Steuerung des Heilverfahrens. Bei schweren Verletzungen und bei Komplikationen stehen Behandlungseinrichtungen mit dem bestmöglichen medizinischen Angebot zur Verfügung, an vorderster Stelle die Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken.
Aufwendungen für Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation
2023 betrugen die Aufwendungen für medizinische Maßnahmen über 239 Mio. Euro. Die Kosten umfassten vor allem die ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Hilfsmittel, Belastungserprobung, Verletztengeld und Pflege.
Teilhabe am Arbeitsleben
Die Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beliefen sich für das Jahr 2023 auf rund 4,5 Mio. Euro. Der bei Weitem überwiegende Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entfiel auf Berufskrankheiten, speziell Hauterkrankungen und obstruktive Atemwegserkrankungen. In diesen Fällen musste die krankheitsauslösende Tätigkeit oft aufgegeben werden. Dann kamen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht sowie ein aus dem Arbeitsplatzwechsel resultierender Ausgleich des Minderverdiensts für bis zu fünf Jahre. Diese Übergangsleistungen zählen auch zu den Leistungen der Teilhabe und werden daher im folgenden Diagramm mit aufgeführt.
Entschädigungsleistungen | 2023 in EUR | 2022 in EUR |
---|---|---|
Medizinische Rehabilitation | ||
Ambulante Heilbehandlung | 87.078.054,03 | 82.845.761,31 |
Stationäre Behandlung | 58.077.938,03 | 54.980.416,21 | Zahnersatz | 395.051,67 | 382.470,34 |
Verletztengeld | 34.937.515,16 | 34.114.159,71 |
Sozialversicherungsbeiträge | 13.583.957,28 | 13.164.507,64 |
Pflege | 12.218.266,38 | 11.796.511,68 |
Pflegegeld | 13.506.515,03 | 13.287.570,75 |
Entschädigung für Wäsche- und Kleiderverschleiß | 1.701.546,27 | 1.671.000,14 |
Transport- und Reisekosten | 13.455.921,33 | 13.173.398,14 |
Sonstige Leistungen | 4.402.416,94 | 4.522.103,14 |
Medizinische Rehabilitation insgesamt | 239.357.182,12 | 229.937.899,06 |
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | ||
Sachkosten | 2.554.154,89 | 2.637.878,76 |
Übergangsleistungen | 606.836,09 | 715.415,37 |
Übergangsgeld | 639.214,08 | 725.157,06 |
Sozialversicherungsbeiträge | 398.265,43 | 419.567,02 |
Ergänzende Leistungen | 307.393,24 | 430.617,85 |
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben insgesamt | 4.505.863,73 | 4.928.636,06 |
Rentenleistungen | ||
Renten an Verletzte und Erkrankte | 412.515.642,53 | 417.039.442,49 |
Renten an Hinterbliebene | ||
– im Sterbevierteljahr | 3.103.464,56 | 3.031.521,26 |
– an Witwen/Witwer | 256.929.171,81 | 258.396.983,58 |
– an Waisen | 3.564.086,10 | 3.797.292,82 |
Renten an sonstige Berechtigte | 9.604,08 | 9.159,18 |
Rentenleistungen insgesamt | 676.121.969,08 | 682.274.399,33 |
Abfindungen, Beihilfen und Sterbegeld | ||
Abfindungen | 2.821.383,64 | 2.236.578,60 |
Beihilfen an Hinterbliebene | 3.871.008,90 | 3.582.286,07 |
Sterbegeld und Überführungskosten | 3.143.383,16 | 3.101.569,72 |
Sonstige Leistungen | 0,00 | 0,00 |
Abfindungen, Beihilfen und Sterbegeld insgesamt | 9.835.775,70 | 8.920.434,39 |
Leistungen bei Unfalluntersuchungen | ||
Leistungen im Rahmen von Unfalluntersuchungen | 7.566.203,82 | 7.777.252,64 |
Gesamt | 937.386.994,45 | 933.838.621,48 |
Entschädigung
Leistungsbescheide und Renten
Vorstand und Vertreterversammlung der BG RCI haben Entscheidungen über die Zahlung von Renten auf die Rentenausschüsse übertragen. Näheres ist in der Satzung geregelt.
Rentenanpassung
Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung festgelegt. Im Westen wurden die Renten zum 01.07.2023 um 4,39 Prozent erhöht. Im Osten der Bundesrepublik Deutschland sind die Renten in der gesetzlichen Unfallversicherung um 5,86 Prozent gestiegen.
Rentenbestand
Die Zahl der Personen, die eine Rente erhalten, verringert sich von Jahr zu Jahr. Am 31. Dezember 2023 bezogen 61.403 Berechtigte eine Rente von der BG RCI. Rund 77 Prozent der Renten werden an Versicherte gezahlt, rund 23 Prozent an Hinterbliebene.
Der Anteil der Renten, die aufgrund einer Berufskrankheit gezahlt werden, liegt bei 34 Prozent.
Rentenbestand am Ende des Jahres 2023
Arbeits- und Wegeunfälle | Berufskrankheiten | Gesamt | |
---|---|---|---|
Versicherte | 35.570 | 11.534 | 47.104 |
Witwen/Witwer | 4.689 | 9.306 | 13.995 |
Waisen | 247 | 56 | 303 |
Eltern | 1 | – | 1 |
Gesamt | 40.507 | 20.896 | 61.403 |
Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Die Statistik der Sozialgerichtsverfahren zeigt, in welchem Umfang die Entscheidungen der BG RCI auch bei einer gerichtlichen Überprüfung Bestand haben. Erfreulicherweise ist dieser Statistik zu entnehmen, dass die weit überwiegende Zahl der Klagen und der Berufungen zu einer Bestätigung der berufsgenossenschaftlichen Entscheidung geführt haben.
Widerspruchsverfahren 2023 | Widersprüche |
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Neue Verfahren 2022 | 1.904 |
Im Jahr 2023 wurden eingelegt | 1.990 |
Erledigt wurden durch: |
|
Bestätigung der berufsgenossenschaftlichen Entscheidung durch Abweisung, Rücknahme oder sonstige Art | 1.798 |
Abänderung zugunsten der Versicherten durch Abhilfe, teilweisem oder vollem Erfolg | 200 |
Am 31. Dezember 2023 waren erledigt | 1.998 |
Sozialgerichtsverfahren 2023 | Klagen | Berufungen | Revisionen |
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Erledigte Verfahren 2022 | 695 | 131 | – |
Im Jahr 2023 wurden erledigt | 685 | 137 | – |
Erledigt wurden durch: |
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Bestätigung der berufsgenossenschaftlichen Entscheidung durch Urteil, Rücknahme oder sonstige Weise | 610 | 125 | – |
Abänderung zugunsten der Versicherten durch Urteil, Vergleich oder sonstige Weise | 75 | 12 | – |