Berufskrankheiten

Berufskrankheiten entwickeln sich vielfach über einen längeren Zeitraum. Bei einigen Krankheiten liegen zwischen der schädigenden Einwirkung (Exposition) und dem Krankheitsausbruch sog. Latenzzeiten von bis zu mehreren Jahrzehnten. Ihre Ursache liegt also oft viele Jahre zurück, die tatsächlichen Gegebenheiten bei Bekanntwerden der Krankheit sind oft nur noch schwer zu ermitteln.

Beispiele

  • Eine Asbestexposition hat in den 1970er Jahren bestanden. Erst jetzt tritt eine Asbeststaublungenerkrankung auf.
  • Bei einer Tätigkeit unter Tage bestand eine erhebliche Exposition gegenüber Quarzstäuben. Jahre später wird eine Silikose festgestellt.


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Besondere Voraussetzungen

Zur Anerkennung einiger Erkrankungen müssen näher beschriebene spezifische Voraussetzungen vorliegen. Das kann ein bestimmtes berufliches Tätigkeitsfeld sein oder die Schwere der Erkrankungsausprägung oder der Expositionsintensität. Zur Anerkennung einiger Infektionskrankheiten wird beispielsweise eine Tätigkeit im Gesundheitsdienst oder in Laboratorien vorausgesetzt. Zur Erkrankungsausprägung von Hauterkrankungen ist erforderlich, dass sie schwer ausgeprägt oder wiederholt rückfällig sind. Ein Beispiel für näher festgelegte Dosiswerte zur beruflichen Expositionsintensität sind „25 Faserjahre“ als Nachweis einer errechneten kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit einer Lungenkrebserkrankung oder „100 Feinstaubjahre“ im Kontext mit einer chronisch obstruktiven Bronchitis von Bergleuten, die unter Tage im Steinkohlebergbau gearbeitet haben.


Web-Tool erleichtert die ärztliche Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit

Könnte es sich bei der Erkrankung einer Patientin oder eines Patienten auch um eine Berufskrankheit handeln? Das „BK-Info“-Portal der DGUV für Ärztinnen und Ärzte gibt Auskunft.

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