Aufnahme neuer Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Liste und Ergänzung § 1 Abs. 2 BKV

Zum 01.04.2025 tritt die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft. Damit wird die Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zur BKV) um drei neue Berufskrankheiten ergänzt: 

  • Berufskrankheiten-Nummer 2117 Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen
  • Berufskrankheiten-Nummer 2118 Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Expositionsdauer
  • Berufskrankheiten-Nummer 4117 Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis am Arbeitsplatz von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] oberhalb der Konzentration von 0,1 mg/m³. 

Zudem wurde in § 1 BKV ein neuer Absatz eingefügt: Danach sind bei der Prüfung von Berufskrankheiten die vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim BMAS veröffentlichten Beratungsergebnisse in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen. 

Alle Einzelheiten finden Sie im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025, Nr. 50) vom 24.02.2025: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/50/VO