Aktionsplan 2.0

DGUV stellt Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-BRK 2015 – 2017 auf

Die gesetzliche Unfallversicherung hat im Jahr 2011 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) beschlossen. Dieser enthält fünf Handlungsfelder und zwölf Ziele. In den Jahren 2012–2014 wurde ein Großteil der 73 Aktionen und Maßnahmen des Aktionsplans begonnen. Viele davon wurden bereits verstetigt und ein Teil wurde abgeschlossen.

Trotz oder gerade wegen großer Erfolge in den letzten drei Jahren ist eine zweite Phase des Aktionsplans dringend erforderlich. Bei der Weiterentwicklung der Umsetzung der UN-BRK sind zwei Prinzipien wegweisend: Erstens soll die Selbstverständlichkeit des Themas erhöht und zweitens die Verstetigung von Ergebnissen gesichert werden.

Der Begriff „Aktionsplan 2.0“ bringt die Kontinuität zum bisherigen Aktionsplan und dessen Weiterentwicklung zum Ausdruck. Mit dem Aktionsplan 2.0, der auf den Zeitraum 2015–2017 begrenzt wird, verlässt die gesetzliche Unfallversicherung das gremienübergreifende Projektstadium auf der Ebene der DGUV. In der nächsten Phase sollen die bisherigen Errungenschaften im Alltag der UV-Träger und deren Einrichtungen wie selbstverständlich umgesetzt werden.

Broschüren


Vorgeschichte

„Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Nachdem die Bundesregierung im Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen hatte, verabschiedete die Gesetzliche Unfallversicherung einen ersten Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention.

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