Die Begutachtung im Detail

Die Begutachtung erfolgt auf Basis des Verfahrensgrundsatzes „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 311-002), der die übliche Vorgehensweise bei der Auditierung von Managementsystemen berücksichtigt.

Nachfolgend die Schritte der Begutachtung im Detail:

Anfrage an die BG RCI
Sie erhalten Informationen über das Begutachtungsverfahren und über geeignete AMS-Angebote. Wir prüfen die Voraussetzungen für eine Begutachtung und treffen eine Vereinbarung mit der Unternehmensleitung, in der die Einzelheiten zur Begutachtung beschrieben sind.

Bestandsaufnahme
Vor der eigentlichen Begutachtung steht entweder

  • ein Selbstcheck des AMS durch den Betrieb (z. B. mit einer unserer Umsetzungshilfen)
    oder
  • eine Bestandsaufnahme mit Hilfe der BG RCI (z. B. im Rahmen einer AMS-Beratung).

Maßnahmen planen und umsetzen
Als Ergebnis der Bestandsaufnahme optimieren Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation. Bei Bedarf unterstützen wir Sie im Rahmen unserer AMS-Angebote, z. B. mit Material zur Umsetzung, Beratung oder Seminaren.

Vor-Begutachtung (Stufe 1)
Die AMS-Dokumentation und die darin beschriebenen Regelungen Ihres Betriebs werden begutachtet, z. B. hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen nach der Bestandsaufnahme, der Zielsetzungen im Arbeitsschutz, der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen oder der Verfahren zur ständigen Verbesserung innerhalb des Geltungsbereichs.
Ihre AMS-Dokumentation muss Aussagen zu den Inhalten unserer Umsetzungshilfen bzw. zu den relevanten Elementen des nationalen „Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ (NLF) enthalten. Sollte Ihre AMS-Dokumentation nicht ausreichend sein, so haben Sie Gelegenheit, vor der weiteren Begutachtung die notwendigen Verbesserungen durchzuführen.

Begutachtung im Betrieb (Stufe 2)
Im Rahmen der Begutachtung wird durch

  • Befragungen,
  • Prüfen von Aufzeichnungen und
  • Beobachtung von Tätigkeiten und Prozessen

die Umsetzung des AMS beurteilt und durch repräsentative Stichproben die Wirksamkeit des AMS überprüft. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf dem wirksamen Handeln der Beschäftigten und der Führungskräfte im Arbeitsschutz.

Bericht und Bescheinigung
Über die Begutachtung und seine Ergebnisse erhalten Sie einen Bericht, der positive Rückmeldungen sowie Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen enthält.

Nach erfolgreicher Begutachtung stellt Ihnen die Leitung der Prävention der BG RCI eine Bescheinigung aus. Darin wird bestätigt, dass das AMS Ihres Unternehmens die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz auf der Basis des Gütesiegels "Sicher mit System" bzw. des NLF erfüllt.
Wird aufgrund von Abweichungen keine Bescheinigung ausgestellt, ist nach Verbesserungen eine ergänzende Begutachtung möglich.
Die Bescheinigung ist drei Jahre gültig, sofern die dafür vereinbarten Grundlagen weiter bestehen.

Vor Ablauf der Gültigkeit können Sie eine Wiederholungs-Begutachtung beantragen, auf deren Basis eine neue Bescheinigung ausgestellt werden kann.