Übergangsgeld

Während einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme zahlt die BG RCI Übergangsgeld.

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann nicht jeder, der wieder geheilt und arbeitsfähig ist, an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Um einen gleichwertigen geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen, ist in manchen Fällen eine Umschulung oder Fortbildung notwendig. Für die Zeit der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ("beruflichen Rehabilitation") soll das Übergangsgeld das fehlende Einkommen ausgleichen und die Bereitschaft der verletzten Person fördern, an einer solchen Maßnahme teilzunehmen (§ 50 SGB VII).

Das Übergangsgeld beträgt bei Versicherten, die mindestens ein Kind haben oder pflegebedürftig sind, 75 %, bei den übrigen Versicherten 68 % des Verletztengeldes.

Zusätzlich zum Übergangsgeld übernimmt die BG RCI die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung in voller Höhe.