A 1.25 Schichtarbeit
Mögliche Gefahren

- Durch Schichtarbeit 1 bedingte Störungen des Biorhythmus verursachen Schlafstörungen, Ernährungs- und Gesundheitsdefizite sowie soziale Probleme.
Maßnahmen

- Genehmigung: In der Regel muss das Unternehmen für Schichtarbeit, die mit Nachtarbeit oder Wochenendarbeit verbunden ist, eine Genehmigung von der zuständigen Genehmigungsbehörde einholen (z. B. bei Nachtarbeit mit Lärmemission von der Emissionsschutzbehörde).
- Beschränkung der Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitenden darf 8 Stunden nicht überschreiten (abweichende Regelungen siehe Arbeitszeitgesetz).
- Die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitenden sowie alle weiteren Maßnahmen sind nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, z. B. durch einen Schichtplan. Weitere Maßnahmen siehe Tabelle 1.
1) Reduzierung der individuellen „Dosis“ abweichender Tageszeiten
2) Weiterbildungsmaßnahmen
3) Maßnahmen gegen Schlafprobleme
4) Maßnahmen gegen Ernährungsprobleme
5) Maßnahmen gegen Probleme im privaten Bereich
6) Betriebsärztliche Maßnahmen
7) Weitere betriebliche Maßnahmen
8) Schichtplangestaltung (siehe Tabelle 2)
Durchschnittliche Arbeitszeit: 37,42 Stunden pro Woche.
Positiv
- kurz rotierte Wechsel/Vorwärtsrotation, max. 5 Arbeitstage in Folge
- mind. 12 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten
- gute Überschaubarkeit
Negativ
- ungünstige Wechsel von Nachtschicht zu Frühschicht
- 2 einzelne Arbeitstage
Durch die zusätzliche Samstagsarbeit konnte die Betriebszeit ausgedehnt werden.
Weitere Informationen

- EG-Richtlinie 2003/88/EG
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- „Schichtarbeit und Nachtarbeit“, Schriftenreihe des bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung
- DGUV Report 01/2012 „Schichtarbeit“
- Leitlinie der DGAUM „Nacht- und Schichtarbeit“
- Merkblatt A 034 der BG RCI „Stress lass nach! Verhältnis- und Verhaltensprävention im Betrieb“
- Praxishilfe „Gesund im Betrieb“ der BG RCI
- betriebsärztliche Beratung vor Ort