A 1.5 Erste Hilfe

 

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen (die sogenannte Rettungskette 1) zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten.

Tabelle: Erste-Hilfe-Einrichtungen
Erforderliches Personal und Material bei einer Anzahl von Beschäftigten von (bis)
  bis 20 21 31 41 51 101 201 251 301
Meldeeinrichtung (Telefon, Funk) x x x x x x x x x
Aushang „Erste Hilfe“ x x x x x x x x x
Erste-Hilfe-Raum           x x x x
Verbandskasten C (klein) DIN13157 * 1                
Verbandskasten E (groß) DIN13169 **   1 1 1 1 2 3 3 4
Ersthelfer (Beispiel Produktion) ** 1 2 3 4 5 10 20 25 30
Betriebssanitäter (Produktion) ***               x x
Verbandbuch x x x x x x x x x
Rettungsgeräte
und -transportmittel
bei schwer zugänglichen Arbeitsplätzen
Augenspülflaschen
und -einrichtungen
bei einer entsprechenden Gefährdung für die Augen durch z. B. Zementstäube
* Nach Benutzung wieder auffüllen. Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine Verbandkästen ersetztwerden.
** Anzahl der Ersthelfer im Betrieb bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungsbetrieben 5 %,
b) in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten
Quelle: DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, § 26 (1)
*** gilt für eine Betriebsstätte mit mehr als 250 Versicherten, wenn die Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Sonst gilt, dass ein Betriebssanitäter ab einer Anzahl von mehr als 1500 Versicherten zur Verfügung stehen muss.
Quelle: DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, § 27 (1)

Ersthelfer

  • Ersthelfer-Ausbildung: Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Ersthelfer-Fortbildung: innerhalb von 2 Jahren mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Ausbildung z. B. durch: ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD

Informationen an die Beschäftigten

  • Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe“ 2
  • Namen, Rufnummern und Adressen von
    • Ersthelfern
    • Rettungsdienst
    • Krankenhaus
    • Feuerwehr
  • Wo findet man
    • Verbandkästen
    • Krankentrage
    • Sanitätsraum
  • Flucht- und Rettungswege mit Hinweisschildern kennzeichnen
  • Alarmplan aufstellen und darüber informieren
  • die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterweisen

Angaben bei Notruf

  • Wo ist der Unfallort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen.

Pflichten der Beschäftigten

  • Erste Hilfe zu leisten
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen zu unterstützen
  • Verletzungen unverzüglich zu melden, z. B. Verbandbuch 3  – Aufbewahrungszeit: 5 Jahre
  • Anordnung zu befolgen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (Durchgangsarzt)
  • sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden zu lassen

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Information 204-001 „Erste Hilfe“, Plakat, DIN A2
  • DGUV Information 204-003 „Erste Hilfe“, Plakat, DIN A3
  • DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“
  • SKG 009 „Erste Hilfe“ (BG RCI)