A 1.5 Erste Hilfe
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen (die sogenannte Rettungskette 1) zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten.
Ersthelfer
- Ersthelfer-Ausbildung: Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten
- Ersthelfer-Fortbildung: innerhalb von 2 Jahren mit 9 Unterrichtseinheiten
- Ausbildung z. B. durch: ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD
Informationen an die Beschäftigten
- Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe“ 2
- Namen, Rufnummern und Adressen von
- Ersthelfern
- Rettungsdienst
- Krankenhaus
- Feuerwehr
- Wo findet man
- Verbandkästen
- Krankentrage
- Sanitätsraum
- Flucht- und Rettungswege mit Hinweisschildern kennzeichnen
- Alarmplan aufstellen und darüber informieren
- die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterweisen
Angaben bei Notruf
- Wo ist der Unfallort?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen.
Pflichten der Beschäftigten
- Erste Hilfe zu leisten
- Erste-Hilfe-Maßnahmen zu unterstützen
- Verletzungen unverzüglich zu melden, z. B. Verbandbuch 3 – Aufbewahrungszeit: 5 Jahre
- Anordnung zu befolgen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (Durchgangsarzt)
- sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden zu lassen
Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“