A 1.5 Erste Hilfe

 

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen (die sogenannte Rettungskette 1) zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten.

 

Ersthelfer

  • Ersthelfer-Ausbildung: Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Ersthelfer-Fortbildung: innerhalb von 2 Jahren mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Ausbildung z. B. durch: ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD

Informationen an die Beschäftigten

  • Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe“ 2
  • Namen, Rufnummern und Adressen von
    • Ersthelfern
    • Rettungsdienst
    • Krankenhaus
    • Feuerwehr
  • Wo findet man
    • Verbandkästen
    • Krankentrage
    • Sanitätsraum
  • Flucht- und Rettungswege mit Hinweisschildern kennzeichnen
  • Alarmplan aufstellen und darüber informieren
  • die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterweisen

Angaben bei Notruf

  • Wo ist der Unfallort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen.

Pflichten der Beschäftigten

  • Erste Hilfe zu leisten
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen zu unterstützen
  • Verletzungen unverzüglich zu melden, z. B. Verbandbuch 3  – Aufbewahrungszeit: 5 Jahre
  • Anordnung zu befolgen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (Durchgangsarzt)
  • sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden zu lassen

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“