A 1.22 Straßenverkehrssicherheit
Mögliche Gefahren
- Fehlverhalten des Fahrpersonals
- fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung
- Umwelteinflüsse
- mangelhafter technischer Zustand der Fahrzeuge
- Verkehrsunfälle
Maßnahmen
Betrieb
- Sicherheitsgurt anlegen
- den Fuß fest umschließendes Schuhwerk tragen
- Ruhepausen regelmäßig einlegen
- Route im Voraus planen
- realistische Weg-Zeit-Planung
- Feuerlöscher griffbereit montieren
- Klimaanlage benutzen
- Fahrstil an die Witterungseinflüsse anpassen
- Sommer- und Winterreifen je nach Jahreszeit aufziehen
- gegen unbefugtes Benutzen sichern/Ladung sichern
- das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten einhalten
- sich an die Straßenverkehrsordnung halten
- defensiv und vorausschauend fahren
- nur nüchtern und ausgeschlafen ans Steuer setzen
Reparatur/ Wartung
- Inspektion und Wartung gemäß Serviceplan des Herstellers
- Fahrzeug regelmäßig innen und außen reinigen
- bei Instandsetzungsarbeiten im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Warnkleidung tragen 1
Organisation
- Unterweisung im Umgang mit dem Fahrzeug durchführen, Inhalte z. B.
- Kontrollen vor Antritt der Fahrt
- Besonderheiten in der Bedienung des Fahrzeugtyps
- Besonderheiten des Betriebsgeländes
- Verhalten bei Pannen und Verkehrsunfällen
- Ladungssicherung beim Transport
- Teilnahme an verschiedenen Schulungen ermöglichen
- „Ladungssicherung“
- „Fahrsicherheitstraining“ 2
- Ausbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Seminarangebote der BG RCI zum Thema Verkehrssicherheit
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung von Reifenzustand (Luftdruck, Profil, Beschädigungen) 3, Beleuchtung, Scheibenwaschanlage, Betriebsstoffstand
- Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf betriebssicheren Zustand prüfen lassen
- regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges nach StVZO durch eine befähigte Person veranlassen
- nach wesentlichen Änderungen durch eine befähigte Person prüfen lassen
- Ergebnisse der Prüfungen im Prüfbuch notieren und zur Einsicht bereithalten
Anforderungen an das Personal
- Eignung hinsichtlich Zuverlässigkeit, Besonnenheit, Erfahrung überprüfen
- Gültigkeit der Fahrerlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig überprüfen
- Ausbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, falls erforderlich
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
- körperliche Eignung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit“
- gesundheitliche Überprüfung ab dem 50. Lebensjahr
Weitere Informationen
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge"
- DGUV Grundsatz 314-002 „Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“
- DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige“
- DGUV Information 214-003 „Handbuch: Ladungssicherung auf Fahrzeugen“
- Seminarprogramm der BG RCI (siehe www.bgrci.de)