A 1.22 Straßenverkehrssicherheit
Mögliche Gefahren
- Fehlverhalten des Fahrpersonals
- fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung
- Witterungseinflüsse
- mangelhafter technischer Zustand der Fahrzeuge
- Verkehrsunfälle, Fahrzeugpannen
Maßnahmen
Betrieb
- Sicherheitsgurt anlegen
- den Fuß fest umschließendes Schuhwerk tragen
- Ruhepausen regelmäßig einlegen
- Route im Voraus planen
- realistische Weg-Zeit-Planung
- Feuerlöscher griffbereit montieren
- Klimaanlage benutzen
- Fahrstil an die Witterungseinflüsse anpassen
- Sommer- und Winterreifen je nach Jahreszeit aufziehen
- gegen unbefugtes Benutzen sichern/Ladung sichern
- das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten einhalten
- sich an die Straßenverkehrsordnung halten
- defensiv und vorausschauend fahren
- nur nüchtern und ausgeschlafen ans Steuer setzen
Reparatur/ Wartung
- Inspektion und Wartung gemäß Serviceplan des Herstellers
- Fahrzeug regelmäßig innen und außen reinigen
- bei Instandsetzungsarbeiten im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Warnkleidung tragen 1
Organisation
- Beschäftigte vor erstmaliger Nutzung von Kraftfahrzeugen auf der Basis der Bedienungsanleitung des Herstellers in die sichere Nutzung einweisen
- regelmäßige (mind. jährliche) Unterweisung im Umgang mit dem Fahrzeug durchführen, Inhalte z. B.
- Kontrollen vor Antritt der Fahrt
- Besonderheiten in der Bedienung des Fahrzeugtyps
- Besonderheiten des Betriebsgeländes
- Verhalten bei Fahrzeugpannen und Verkehrsunfällen
- Ladungssicherung beim Transport
- Teilnahme an verschiedenen Qualifizierungen ermöglichen
- „Ladungssicherung“
- „Fahrsicherheitstraining“ 2
- Ausbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Seminarangebote der BG RCI zum Thema Verkehrssicherheit
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung von Reifenzustand (Luftdruck, Profil, Beschädigungen) 3, Beleuchtung, Scheibenwaschanlage, Betriebsstoffstand
- Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf betriebssicheren Zustand prüfen lassen
- regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges nach StVZO durch eine befähigte Person veranlassen
- nach wesentlichen Änderungen durch eine befähigte Person prüfen lassen
- Ergebnisse der Prüfungen im Prüfbuch notieren und zur Einsicht bereithalten
Anforderungen an das Personal
- Eignung hinsichtlich Zuverlässigkeit, Besonnenheit, Erfahrung überprüfen
- Eignungsnachweis für Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres mit Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D, D1 sowie der zugehörigen Anhängerklassen E
- Gültigkeit der Fahrerlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig (mind. einmal jährlich) überprüfen
- Ausbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, falls erforderlich
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung. Dabei ist zu prüfen, ob das Anforderungsprofil von Versicherten mit Fahr- und Steuertätigkeiten eine Eignungsbeurteilung erfordert.
Weitere Informationen
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“
- DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“
- DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“
- Kurz & Bündig KB 029-1 „Ladungssicherung auf dem LKW“ (BG RCI)
- Kurz & Bündig KB 029-2 „Ladungssicherung im Kleintransporter“ (BG RCI)
- Kurz & Bündig KB 033 „Verkehrssicherheit leicht gemacht“ (BG RCI)
- Merkblatt A 041 „Verkehrssicherheit in der betrieblichen Praxis“ (BG RCI)
- Merkblatt V 007 „Angebote der BG RCI zur Verkehrssicherheit“ (BG RCI)
- Sicherheitskurzgespräch SKG 039 „Sicherheit auf allen Wegen - 8 LEBENSRETTER für Ihren Arbeitsweg“ (BG RCI)
- Seminarprogramm der BG RCI