A 1.22 Straßenverkehrssicherheit

Mögliche Gefahren

  • Fehlverhalten des Fahrpersonals
  • fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung
  • Witterungseinflüsse
  • mangelhafter technischer Zustand der Fahrzeuge
  • Verkehrsunfälle, Fahrzeugpannen

Maßnahmen

Betrieb

  • Sicherheitsgurt anlegen
  • den Fuß fest umschließendes Schuhwerk tragen
  • Ruhepausen regelmäßig einlegen
  • Route im Voraus planen
  • realistische Weg-Zeit-Planung
  • Feuerlöscher griffbereit montieren
  • Klimaanlage benutzen
  • Fahrstil an die Witterungseinflüsse anpassen
  • Sommer- und Winterreifen je nach Jahreszeit aufziehen
  • gegen unbefugtes Benutzen sichern/Ladung sichern
  • das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten einhalten
  • sich an die Straßenverkehrsordnung halten
  • defensiv und vorausschauend fahren
  • nur nüchtern und ausgeschlafen ans Steuer setzen

Reparatur/ Wartung

  • Inspektion und Wartung gemäß Serviceplan des Herstellers
  • Fahrzeug regelmäßig innen und außen reinigen
  • bei Instandsetzungsarbeiten im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Warnkleidung tragen 1

Organisation

  • Beschäftigte vor erstmaliger Nutzung von Kraftfahrzeugen auf der Basis der Bedienungsanleitung des Herstellers in die sichere Nutzung einweisen
  • regelmäßige (mind. jährliche) Unterweisung im Umgang mit dem Fahrzeug durchführen, Inhalte z. B.
    • Kontrollen vor Antritt der Fahrt
    • Besonderheiten in der Bedienung des Fahrzeugtyps
    • Besonderheiten des Betriebsgeländes
    • Verhalten bei Fahrzeugpannen und Verkehrsunfällen
    • Ladungssicherung beim Transport
  • Teilnahme an verschiedenen Qualifizierungen ermöglichen
    • „Ladungssicherung“
    • „Fahrsicherheitstraining“ 2
    • Ausbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    • Seminarangebote der BG RCI zum Thema Verkehrssicherheit

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung von Reifenzustand (Luftdruck, Profil, Beschädigungen) 3, Beleuchtung, Scheibenwaschanlage, Betriebsstoffstand
  • Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf betriebssicheren Zustand prüfen lassen
  • regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges nach StVZO durch eine befähigte Person veranlassen
  • nach wesentlichen Änderungen durch eine befähigte Person prüfen lassen
  • Ergebnisse der Prüfungen im Prüfbuch notieren und zur Einsicht bereithalten

Anforderungen an das Personal

  • Eignung hinsichtlich Zuverlässigkeit, Besonnenheit, Erfahrung überprüfen
  • Eignungsnachweis für Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres mit Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D, D1 sowie der zugehörigen Anhängerklassen E
  • Gültigkeit der Fahrerlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regel­mäßig (mind. einmal jährlich) überprüfen
  • Ausbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, falls erforderlich

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungs­beurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung. Dabei ist zu prüfen, ob das Anforderungsprofil von Versicherten mit Fahr- und Steuertätigkeiten eine Eignungsbeurteilung erfordert.

Weitere Informationen

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“
  • DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“
  • DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“
  • Kurz & Bündig KB 029-1 „Ladungssicherung auf dem LKW“ (BG RCI)
  • Kurz & Bündig KB 029-2 „Ladungssicherung im Kleintransporter“ (BG RCI)
  • Kurz & Bündig KB 033 „Verkehrssicherheit leicht gemacht“ (BG RCI)
  • Merkblatt A 041 „Verkehrssicherheit in der betrieblichen Praxis“ (BG RCI)
  • Merkblatt V 007 „Angebote der BG RCI zur Verkehrssicherheit“ (BG RCI)
  • Sicherheitskurzgespräch SKG 039 „Sicherheit auf allen Wegen - 8 LEBENSRETTER für Ihren Arbeitsweg“ (BG RCI)
  • Seminarprogramm der BG RCI