A 1.17 Heben, Tragen, Zwangshaltungen
Mögliche Gefahren

Wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten sind z.B.:
- manuelles Aufbänken von Naturwerksteinen zur Bearbeitung und Abstapeln von Werksteinen,
- manueller Transport von Werkstein, insbesondere auf Baustellen,
- Transport von Mörtel in Eimern,
- länger andauernde Zwangshaltung (Arbeiten im Knien, in der Hocke, im Bücken, über Schulterhöhe) z. B. bei der Herstellung von Betonwerkstein (Bodenfertigung),
- die Herstellung von Betonfertigteilen (Einbau von Bewehrung und Kleinteilen, Schalungsbau) bzw. Verlegearbeiten von Natursteinen.
*empfohlene Grenzwerte
Maßnahmen

- Einsatz von technischen Hilfsmitteln zum Materialtransport, z. B. Kran, Hebezeuge 1, Hubwagen, Sackkarren 2
- Verkettung von Bearbeitungsplätzen mittels Rollbahnen
- Einsatz höhenverstellbarer Arbeitstische 3
- Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen (siehe Tabelle)
- Vermeidung langer Transportwege
- Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche
- Wechsel der Arbeitshaltung und kleine Pausen einlegen
- Verwendung von Körperschutzmitteln, z. B. Knieschutz
- Körper vor Kälte schützen – Rücken und Gelenke warm halten
Weitere Informationen

- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Merkblatt A 031 „Rückenschmerzen ade! Wirbelsäulenerkrankungen vermeiden“ (BG RCI)
- MPK 007 - Medienpaket „Gesund im Betrieb“ (BG RCI)
- betriebsärztliche Beratung vor Ort