A 1.17 Heben, Tragen, Zwangshaltungen

 

Erhöhte berufliche Belastungen durch Heben und Tragen von Lasten sowie Zwangshaltungen können akute Einschränkungen des Bewegungsapparates oder Dauerschäden, besonders Verschleißerkrankungen der Bandscheiben der Lendenwirbelsäule, verursachen.

Mögliche Gefahren

Wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten sind

  • manuelles Aufbänken von Naturwerksteinen zur Bearbeitung und Abstapeln von Werksteinen,
  • manueller Transport von Werkstein, insbesondere auf Baustellen,
  • Transport von Mörtel in Eimern,
  • länger andauernde Zwangshaltung (Arbeiten im Knien, in der Hocke, im Bücken, über Schulterhöhe) bei der Herstellung von Betonwerkstein (Bodenfertigung),
  • die Herstellung von Betonfertigteilen (Einbau von Bewehrung und Kleinteilen, Schalungsbau) bzw. Verlegearbeiten von Natursteinen.

Maßnahmen

  • Einsatz von technischen Hilfsmitteln zum Materialtransport, z. B. Kran, Hebezeuge 1, Hubwagen, Sackkarren 2
  • Verkettung von Bearbeitungsplätzen mittels Rollbahnen
  • Einsatz höhenverstellbarer Arbeitstische 3
  • Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen (siehe Tabelle)
  • Vermeidung langer Transportwege
  • Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche
  • Wechsel der Arbeitshaltung und kleine Pausen einlegen
  • Verwendung von Körperschutzmitteln, z. B. Knieschutz
  • Körper vor Kälte schützen – Rücken und Gelenke warm halten

Weitere Informationen

  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Merkblatt A 031 der BG RCI: „Rückenschmerzen ade! Wirbelsäulenerkrankungen vermeiden“
  • Merkblatt T 028 der BG RCI: „Transport von Hand - Heben, Tragen, Schieben, Ziehen“
  • Praxishilfe „Gesund im Betrieb“ der BG RCI
  • betriebsärztliche Beratung vor Ort