Auszüge aus dem Merkblatt T 055 (BGI/GUV-I 8617), 02/2016

3 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

3.1 Welche Gase sind leichter als Luft?

3.2 Gibt es Dämpfe, die leichter als Luft sind?

3.3 Steigen Gas/Dämpfe, die leichter als Luft sind, immer nach oben?

3.4 Welche Anforderungen gelten für Gaswarneinrichtungen zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen?

3.5 Welche Anwendungsbeispiele gibt es für Gaswarneinrichtungen zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen?

3.6 Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn Transmitter und Gaswarnzentrale, z. B. von unterschiedlichen Herstellern, kombiniert werden?

3.7 Was muss man beachten, wenn man sein Gaswarngerät bei sehr hoher Luftfeuchte einsetzt?

3.8 Was bedeutet IP-Schutzart bei Gaswarngeräten?

3.9 Braucht man ein so genanntes „wasserdichtes“ Gaswarngerät (IP 67)?

3.10 Welche Auswirkungen hat es, wenn im Messgerät der Gasweg behindert ist? Was ist dann zu tun?

3.11 Was ist zu tun, wenn für den zu messenden Stoff kein Messgerät mit Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit erhältlich ist?

3.12 Was ist bei Messungen in Lacktrocknern und ähnlichen Anlagen zu beachten?

3.13 Wo soll die Probenahmestelle für die Gasmessung bei einem Durchlauftrockner für Karosserien oder ähnliches Trocknungsgut liegen?

3.14 Wo soll die Probenahmestelle für die Gasmessung bei einem Flachbahntrockner (für Bleche, Papier, Folien, Holz usw.) liegen?

3.15 Wo soll die Probenahmestelle für die Gasmessung bei einem Kammertrockner liegen?

3.16 Wann und in welchen Abständen müssen eventuell vor dem Sensor angebrachte Filter gewechselt werden?

3.17 Kann man ein Gaswarngerät auch ohne die Filter, die während des Betriebes aufgesetzt sind, prüfen (kalibrieren und justieren)?

3.18 Mit welchem Gasgemisch sind die Kalibrierung und/oder Justierung einer Gaswarneinrichtung durchzuführen?

3.19 Welcher Wert der unteren Explosionsgrenze (UEG) gilt für die Justierung von Gaswarneinrichtungen?

3.20 Dürfen Gaswarneinrichtungen durch herstellerfremde Anbieter instand gehalten werden?

3.21 Wie werden die Messstellen angeordnet?

3.21.1 Wo ist die Messstelle für Gase leichter als Luft bei ruhender Luft anzubringen?

3.21.2 Wo ist die Messstelle für Gase schwerer als Luft bei ruhender Luft anzubringen?

3.21.3 Wo ist die Messstelle für Gase leichter als Luft bei natürlicher Lüftung anzubringen?

3.21.4 Wo ist die Messstelle bei Vorhandensein einer technischen Lüftung anzubringen?

3.22 Durch wen dürfen unterwiesene Personen gemäß T 023 unterwiesen werden?